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Internetkauf

Die häufigste Vertragsform ist der Kaufvertrag. Dieser kann sich, je nachdem wo gekauft wird unterschiedlich gestalten. Grundlage ist der klassische Kauf im Geschäft. Für den Kauf im Internet hat der Gesetzgeber erweiterte Regeln eingeführt um die Verbraucher auch bei den speziellen Eigenarten dieses Mediums ausreichend zu schützen. So steht den Verbrauchern beim Internetkauf neben anderen Regelungen vor allem ein besonderes Widerrufs- oder Rücktrittsrecht zu. Auch müssen Verbraucher auf besondere Weise über die Identität des Unternehmers, Kontaktmöglichkeiten zu ihm, Preisbestandteile, darüber, wie der Vertrag zustande kommt und vieles mehr umfassend und rechtzeitig informiert werden. Wir haben folgend ein paar Informationen hierzu ins Netz gestellt.


Widerrufsrecht des Verbrauchers:

Beim Warenkauf im Internet hat der Gesetzgeber ein Recht des Verbrauchers auf Widerruf vorgesehen, was der Unternehmer auch durch ein Recht zur Rückgabe gekaufter Waren ersetzen kann. (Ausnahmen: s.u.) Voraussetzung ist, dass der Kunde die Ware erhalten hat und in Textform über seine Widerrufsrechte belehrt wurde. Die Widerrufsbelehrung soll bis zur Warenlieferung in einer zur dauerhaften Wiedergabe von Schriftzeichen geeigneten Weise, wie Brief, Fax oder Email erfolgen. Die Widerrufsbelehrung zum Anschauen auf einer Internetseite reicht nicht aus.

Die Widerrufs- oder Rückgabefrist beträgt, wenn Verbraucher nicht spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform belehrt werden 1 Monat, ansonsten 2 Wochen. Die Frist beginnt am Tag nachdem Verbraucher sowohl die Ware, als auch eine Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in Textform, die AGB des Unternehmers, und die Vertragsbestimmungen erhalten haben. Weiter müssen Verbraucher bis zum Warenerhalt in Textform über folgendes informiert worden sein:

- Unternehmer-Identität, (Unternehmensregister, Registernummer oder gleichwertige Kennung, sofern vorhanden)
- ladungsfähige Unternehmer-Anschrift, (auch Namen eines Vertretungsberechtigten sofern vorhanden)
- bei ausländischen Firmen einen inländischen Vertreter, sofern vorhanden
- wesentliche Merkmale der Ware und rechtliche Information zum Zustandekommen des Vertrags
- Mindestlaufzeit bei dauernder od. regelmäßig wiederkehrender Leistung
- sofern sich der Unternehmer darauf berufen will: Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen
- Gesamtpreis einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile
- alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, eine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung ermöglicht
- gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
- mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden
- Einzelheiten zu Zahlung, Lieferung oder Erfüllung
- alle spezifischen, zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden
- eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises
- Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.

Erst dann beginnt die Widerrufs- oder Rückgabefrist und endet nach 2 Wochen oder einem Monat.

Beispiel 2 Wochen-Frist:

Warenerhalt am: Montag, 06.10.2008
Fristbeginn am: Dienstag, 07.10.2008, 00:00 Uhr
Fristende am: Montag, 20.10.2008, 24:00 Uhr

Beispiel 1 Monat-Frist:

Warenerhalt am: Montag, 06.10.2008
Fristbeginn am: Dienstag, 07.10.2008, 00:00 Uhr
Fristende am: Donnerstag, 06.11.2008, 24:00 Uhr

Also bei der 2-Wochenfrist mit Ablauf des selben Wochentags der übernächsten Woche und bei der Monatsfrist mit Ablauf des selben Monatstags im Folgemonat. Wenn es den Tag im Folgemonat nicht gibt, z.Bsp. den 31. nicht im Februar oder April, dann ist es der letzte Tag des Folgemonats.

Beispiel fehlender Monatstag:

Warenerhalt am: Donnerstag, 31.01.2008
Fristbeginn am: Freitag 01.02.2008, 00:00 Uhr
Fristende am: Freitag, 29.02.2008, 24:00 Uhr

Fällt das so errechnete Fristende auf einen Sonntag, einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Längeres Widerrufsrecht:

Ist die Mitteilung der AGB, Vertragsbestimmungen und der weiter mitzuteilenden Informationen nicht bis zur Warenlieferung an den Verbraucher in Textform erfolgt, erlischt das Widerrufs- oder Rückgaberecht erst sechs Monate nach Vertragsschluss, bzw. Eingang der Ware beim Empfänger.

Abweichend vom Vorstehenden erlischt das Widerrufs- oder Rückgaberecht überhaupt nicht, wenn der Verbraucher nicht mit einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung, die zumindest:
1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,
2. einen Hinweis darauf, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann,
3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und
4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt,
enthalten muss, in Textform belehrt worden ist.


Die häufigsten AUSNAHMEN

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden,
- oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
- oder schnell verderben können,
- oder deren Verfalldatum überschritten würde,

- Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
- Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,

- richtigen Versteigerungen (bei Ebay gelten die Verbraucherrechte!),

- Lieferung von Waren oder Erbringung von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,

- Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.


Diese Verbraucherrechte gelten auch nicht bei Verträgen:

- über Fernunterricht,
- über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden,
- über Versicherungen sowie deren Vermittlung,
- über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
- über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
- über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
- die geschlossen werden a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben