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Datenschutz
Datenschutz Allgemein
Datenschutzbeauftragte
Bundesdatenschutzgesetz
Aufsichtsbehoerden
Rundfunkbeauftragte
Evangelische Kirche
Katholische Kirche
Datenschutz Entwicklung
Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des
20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der nicht einheitlich definiert und
interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als
Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der
Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre. Datenschutz steht für die
Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche
seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so
genannten gläsernen Menschen verhindern. Weiter
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Die richtigen Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Fragen:
Wenn es um den Datenschutz im Bereich der
Verwaltungen der Länder und der Gemeinden geht: Die
Landesdatenschutzbeauftragten und der Bundesdatenschutzbeauftragte
Wenn es um Datenschutzbelange im privaten
Wirtschaftsbereich (Unternehmen, etc.) geht: Die
Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichrechtlichen Bereich
Wenn es um Datenschutzbelange im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
geht: Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten
Auch die Kirchen verarbeiten personenbezogene
Daten: Es gibt Datenschutzbeauftragte Evangelische
Kirche und Datenschutzbeauftragte der Katholischen
Kirche
Datenschutz Entwicklung Gesetzesvorhaben
EU Datenauslieferung an die USA
Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur
Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten,
Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.
An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der
EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber
das Europäische Parlament. In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher
Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern,
sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen
("Zusicherungen") der Regierung anbieten.
Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und
Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand
übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene
Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie
im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten.
Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft
unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu
wehren. Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data
protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen
Datenschutzprinzipien erarbeitet: Weiter
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Vorsicht Falle
Wenn Menschen sich im Internet bewegen, dort einkaufen oder in sozialen
Netzwerken aktiv sind, hinterlassen sie dort personenbezogene private Daten.
Eine komplette Sicherheit für all diese Daten gibt es nicht. Diese persönlichen
Daten sind heiß begehrt: Neben kommerziellen Anbietern, die damit
Marktforschung und Werbung betreiben, versuchen auch Betrüger an sie zu
gelangen.
Besonders
begehrt sind dabei Kreditkarten- und Bankdaten sowie die Zugangscodes zu
elektronischen Zahlungssystemen wie PayPal. Es gibt vielfältige Möglichkeiten,
um illegal oder unter Ausnutzung der Gutgläubigkeit der Nutzer an sensible
Daten zu gelangen. Dieser Text beleuchtet die wichtigsten Systeme zum gezielten
digitalen Betrug, Möglichkeiten zur Prävention und die rechtliche Lage.
Es
gibt viele verschiedene Formen, wie ein fremdgesteuerter Datenverlust bei
Privatnutzern und Verbrauchern stattfinden kann. Unterschiedliche
Angriffsmethoden tragen Namen wie Phishing, Spoofing oder Pharming. Beim
Phishing versuchen die Angreifer private und sensible Daten von ihren Opfern zu
erlangen. Das geschieht auf unterschiedlichste Weise, aber gemeinsam haben alle,
dass die Angreifer vorgeben, ein seriöser Anbieter zu sein. Dazu wird dann
Spoofing oder Pharming eingesetzt: Methoden, die verschleiern, welche
„echte“ Identität sich hinter den Anfragen verbirgt. Es gibt dazu
zahlreiche technische Möglichkeiten. Dazu kommen Spionageprogramme, Trojaner
und Lockangebote, die nur dazu dienen, sensible Daten auszulesen. Das kann dazu
führen, dass nicht nur die Bankdaten missbraucht werden, sondern dadurch, dass
der eigene Computer mit sogenannter Malware, also Schadsoftware, infiziert wird,
die gesamten Daten von der Festplatte verschwinden können.
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Facebook-Privatsphäre-Leitfaden
Facebook, das große soziale
Netzwerk, gibt sich offensichtlich nicht die allergrößte Mühe, die
Privatsphäre der Nutzer so weit, wie möglich zu bevorrangen. Im Gegenteil sind
die entsprechenden Einstellungen, die hierzu vorgenommen werden müssen, sehr
umständlich, schwer zu finden und bedienungsunfreundlich. Da ist es kein
Wunder, dass kaum eine/r sich die Mühe macht. Und so bleibt die Privatsphäre
meist umfangreich auf der Strecke.
Nachfolgend deshalb ein Leitfaden, um die
eigene Privatsphäre auf Facebook so weit, wie möglich zu wahren. Weiter
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Internet-Anonymisierungsdienste
Nachdem ab 2009 auch
Internetprovider zur 6-monatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen verpflichtet
waren, war es technisch möglich, das Surfverhalten und die E-Mail-Kontakte
jeden Nutzers 6 Monate lang und ohne Gerichtsbeschluss zu einem bestimmten
Anschluss zurückverfolgen. Zwar speicherten die Internetanbieter keine
Kommunikationsinhalte wie aufgerufene Seiten, jedoch speichern viele Seiten die
Aufrufe selbst gemeinsam mit Ihrer IP-Adresse, die von Ihrem Internetprovider
vergeben und vorratsgespeichert wird, so dass bei Zusammenführung der Daten
eine Zurückverfolgung möglich ist. Dies gilt auch, nachdem das
Bundesverfassungsgericht 2010 die deutsche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
für verfassungswidrig erklärt hat, weil die Provider zum einen am Gesetz
vorbei häufig wenigstens einige Tage vorratsspeichern und zum anderen die europäische
Umsetzungspflicht der Vorratsdatenspeicherung zunächst weiterhin bestehen
bleibt. Besagte IP-Adressen (Beispiel: 77.87.229.75) spielen für die Anonymität
im Internet eine zentrale Rolle, weil sie zu einem bestimmten Zeitpunkt
internetweit eindeutige Anschlusskennungen sind, die zur Kommunikation im
Internet erforderlich sind. Eine Maßnahme gegen die Identifizierbarkeit über
die IP-Adresse können Anonymisierungsdienste darstellen.
Sie verschlüsseln
nicht nur die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem
Anonymisierungsdienst, was Sie unter anderem vor Ihrem Internetprovider schützt,
sondern sie lassen den Nutzer nach außen hin unter veränderter IP-Adresse
auftreten. In diesem Fall hinterlassen Sie beim Surfen nur die IP-Adresse des
Anonymisierungsdiensts, während Ihr Internetanbieter aber nur Ihre originäre
IP-Adresse sehen und speichern kann. Der Anonymisierungsdienst fungiert also als
Mittler zwischen Ihrem Rechner und den angesurften Seiten. Eine Zuordnung von
Surfspuren zu einem bestimmten Anschluss wird so erheblich erschwert. Ein
Nebeneffekt von Anonymisierungsdiensten ist, dass sie auch staatliche Sperrmaßnahmen
unterlaufen. Weiter lesen
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